Nach der Eintragung unserer Wort-Bild-Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) im letzten Jahr haben wir nun auch die Wortmarke CUBE brand communications markenrechtlich schützen lassen.
Damit eine Marke rechtlich geschützt ist, ist eine Eintragung in das Register des DPMA nötig. Grundsätzlich dient eine Marke der Kennzeichnung von Dienstleistungen und Produkte eines Unternehmens. Alle Zeichen, die geeignet sind, diese Dienstleistungen und Produkte von denen anderen Unternehmen zu unterscheiden, sind schutzfähig. Diese Zeichen können Wörter, Buchstaben, Zahlen oder Abbildungen sein, aber auch Farben, Hologramme, Klänge oder Multimediazeichen.
Die Wortmarke unterscheidet sich von der Wort-Bild-Marke dahingehend, dass eine Wortmarke nur aus Wörtern, Buchstaben, Zahlen oder sonstigen Schriftzeichen besteht. Die Wort-Bild-Marke hingegen weist neben Buchstabenelementen auch grafische Gestaltungselemente auf. Wir haben mit den beiden Eintragungen also sowohl für unser Markenlogo (Wort-Bild-Marke) als auch für unseren Markennamen (Wortmarke) das alleinige Nutzungsrecht erworben.
Dr. Michael Schilhaneck hält den Markenschutz für einen wichtigen strategischen Schritt: „Bei der Markenführung eines Unternehmens ist auch immer die juristische Seite zu beachten. Mit den beiden Eintragungen können wir uns nun darauf verlassen, dass nur wir die Wahrnehmung von CUBE brand communications entsprechend unserer Zielsetzung beeinflussen können“, so der Geschäftsführer von CUBE bc.